Brandschutzhelfer

Unternehmerpflicht:

Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch fachkundige Unterweisung und praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut zu machen und als Brandschutzhelfer zu benennen.

Herausforderung: 5% Prozent der Beschäftigten

Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von 5% Prozent der Beschäftigten (anwesend) ist bei normaler Brandgefährdung nach ASR A2.2 (z. B. Büronutzung) in der Regel ausreichend. Je nach Art des Unternehmens, der Brandgefährdung, der Wertekonzentration und der Anzahl der während der Betriebszeit anwesenden Personen (z. B. Mitarbeiter, betriebs- fremde Personen, Besucher und Personen mit eingeschränkter Mobilität) kann eine deutlich höhere Ausbildungsquote für die Entstehungsbrandbekämpfung sinnvoll sein.

Wieso e-learning?

+ spart Zeit & Geld! Lücken im Alltag können ideal genutzt werden
+ Pausen & Unterbrechungen sind während des Kurses möglich
+ PC, Laptop, Tablet & Smartphone kompatibel
+ Jeder Teilnehmer erhält ein Teilnahmezertifikat

Kursdauer:

ca. 90 min